Tennisabteilung TSV Schlechtbach 1910 e.V. / Tennishalle Schlechtbach
Tennisabteilung TSV Schlechtbach 1910 e.V. / Tennishalle Schlechtbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Hallenordnung, die im Vorraum der Tennishalle aushängt.

Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich - die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen.
Hallenverbot kann vom Hallenwart ausgesprochen werden und ist bei Streitigkeiten vom Abteilungsauschuss der Abteilung Tennis des TSV Schlechtbach zu bestätigen oder zu widerrufen.

Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Tennis- oder im Sommer auch Badmintonspiel gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein, sonstigen Sportverein etc. ist nicht erforderlich.
Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB verbindlich voraus.

Der Eintrag in den Belegungsplan ist der Hallenleitung zusätzlich telefonisch, mündlich oder schriftlich (auch per e-mail) mitzuteilen und gilt als verbindlich gebucht, wenn von der Hallenleitung nicht widersprochen wird. Online-Buchungen sind immer vorrangig und sofort verbindlich.
Die gebuchte(n) Stunde(n) ist/sind auch dann zu bezahlen, wenn nicht gespielt wird, es sei denn, mit der Hallenleitung wird einvernehmlich eine andere Vereinbarung getroffen - z.B. Verlegung der gebuchten Stunde(n).
Zehnerkarten behalten die Gültigkeit über ein ganzes Kalenderjahr, sofern bei Sonderangeboten kein anderes Gültigkeitsdatum angegeben ist. Nicht gespielte Stunden werden nicht rückvergütet, können aber beim Kauf einer neuen Zehnerkarte bis 2 Wochen nach Ablauf angerechnet werden.

Die Bezahlung hat grundsätzlich vor Spielbeginn zu erfolgen.
Abogebühren sind vor der ersten Spielstunde in voller Höhe zu bezahlen. Nicht gekündigte Abo behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison ohne weitere Bestätigung, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung über die Gültigkeit getroffen wurde.
Bei Gebührenerhöhungen hat der Abo-Inhaber ein Kündigungsrecht bis  4 Wochen nach Bekanntgabe der Gebührenerhöhung.
Eine Gebührenerhöhung ist durch Aushang im Vorraum der Tennishalle mindestens  2 Wochen vor dem Ende der Tennishallensaison deutlich erkenntlichen zu machen.
Eine Gebührenerhöhung während der Saison ist für Abo-Inhaber und Besitzer von Zehnerkarten ohne Auswirkung.
Kündigungen bedürfen zur Vermeidung von Streitigkeiten der Schriftform und werden von der Hallenleitung bestätigt.

Stornierungen bedürfen der Bestätigung durch die Hallenleitung und sind nur über den Administratoren Oliver Prey, Tel. 07183/4410678 mobil 015123922000 bzw. per mail p.rey@gmx mindestens 24 Std. vor Fälligkeit möglich. 

Online-Buchungen haben Vorrang vor telefonischen Buchungen, Buchungen per mail oder Eintrag in die Liste in der Tennishalle.

Der TSV Schlechtbach haftet nicht bei Spielausfall durch höhere Gewalt.
Ist die Tennishalle aber zu Beginn der Tennishallensaison nicht spielbereit, kann der Abo-Inhaber eine Minderung in Höhe der anteilig ausgefallen Spielstunden verlangen. Ist zu Beginn der Tennishallensaison absehbar, dass die Halle erst nach einem längerem als 4-wöchigem Intervall spielbereit sein wird, so steht dem Abo-Inhaber ein außergewöhnliches Kündigungsrecht zu.
 

März 2013  

 

 

Kontakt zu uns

TSV Schlechtbach 1919 e.V. / Tennishalle
Sportplatzweg 11
73635 Schlechtbach

Telefon: 015123922000

E-Mail:Oliver.Prey@th-schlechtbach.de

 

 

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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