Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Hallenordnung der Tennishalle Schlechtbach, die im Vorraum der Tennishalle aushängt und auf der Homepage eingesehen werden kann.
Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich - die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen.
Hallenverbot kann vom Hallenwart ausgesprochen werden und ist bei Streitigkeiten vom Abteilungsausschuss der Abteilung Tennis des TSV Schlechtbach zu bestätigen oder zu widerrufen.
Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Tennisspiel gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein, sonstigen Sportverein etc. ist nicht erforderlich.
Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB und Hallenordnung verbindlich
voraus.
Tennisstunden buchen:
Um in der Tennishalle Schlechtbach ein Abo oder eine Einzelstunde buchen zu können, muss man sich vorab mit einem Account im Buchungssystem anmelden. Gleichzeitig erteilt man der Tennishalle Schlechtbach ein SEPA-Mandat, das ausschließlich zum Einzug von gebuchten Abos oder Einzelstunden verwendet wird. Gebuchte Einzelstunden werden in einem laufenden Monat gesammelt und im darauffolgenden Monat in Rechnung gestellt und per SEPA-Mandat eingezogen. Einzelstunden können 24 Stunden vor Spielbeginn selbständig storniert werden. Eine kurzfristige Stornierung kann nur durch die Hallenleitung erfolgen und muss begründet sein.
Guthaben:
Wir bieten ein Guthaben-Konto an. Das heißt, ab einer Einzahlung von mindestens 100 Euro bekommen Mitglieder des TSV Schlechtbach 20% und Nichtmitglieder 10% auf die eingezahlte Summe dazu. Guthaben kann man im Buchungssystem beantragen. Ein eingezahltes Guthaben kann nicht zurückerstattet werden. Bei der Buchung einer Stunde, die vom Guthaben abgezogen werden soll, muss durch Anklicken (vom Guthaben abziehen) erfolgen.
Abo
Ein Abo kann nur durch die Hallenleitung gebucht werden. Ist ein Abo gebucht ist es bindend.
Nicht gekündigte Abos behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison ohne weitere Bestätigung, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung über die Gültigkeit getroffen wurde. Kündigungen bedürfen zur Vermeidung von Streitigkeiten der Schriftform und werden von der Hallenleitung bestätigt. Kündigungen müssen bis zum 30.04 einer laufenden Saison erfolgen.
Stornieren oder Verlegung von Abo-Stunden ist grundsätzlich nicht möglich. Im Härtefall kann durch die Hallenleitung und dem Tennis-Ausschuss eine Stornierung erfolgen. Dazu bedarf es einer Begründung.
Gebührenerhöhungen sind durch Aushang in der Tennishalle und auf der Homepage deutlich erkenntlichen zu machen. Eine Gebührenerhöhung während der Saison ist für Abo-Inhaber ohne Auswirkung.
Der TSV Schlechtbach haftet nicht bei Spielausfall durch höhere Gewalt. Ist die Tennishalle aber zu Beginn der Tennishallensaison nicht spielbereit, kann der Abo-Inhaber eine Minderung in Höhe der anteilig ausgefallen Spielstunden verlangen. Ist zu Beginn der Tennis-Hallen-Saison absehbar, dass die Halle erst nach einem längeren als 4-wöchigem Intervall, spielbereit sein wird, so steht dem Abo-Inhaber ein außergewöhnliches Kündigungsrecht zu.
April
2026
TSV Schlechtbach